Lamparter & Partner
Basler Str. 40
79100 Freiburg,
Fon +49 (761) 45668-0
Fax +49 (761) 45668-11
ed.zn1732173759anif-1732173759retra1732173759pmal@1732173759retra1732173759pmal1732173759
http://www.finanzberatung-freiburg.de
Gesetzlicher Status
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der
GewOFinanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1, 2 +3
GewOImmobiliar-Darlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Zuständige Stelle
für die Erlaubniserteilung nach § 34 d GewO: IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
für die Erlaubniserteilung nach § 34 f GewO: IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
für die Erlaubniserteilung nach § 34 i GewO: IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg
Registernummern im Vermittler-Register
Vermittlerregisternummer VERSICHERUNGS-Vermittlung: D-KQ2I-0KWJM-52
Vermittlerregisternummer FINANZANLAGEN-Vermittlung: D-F-126-75IW-86
Vermittlerregisternummer IMMOBILIAR-DARLEHENS-Vermittlung: D-W-126-SQ7P-70
Registerstelle des Vermittler-Registers
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin, Auskunft über Telefon: 030 20308-0 oder www.vermittlerregister.org unter der jeweiligen oben genannten Registernummer
Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
• konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
• in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
• Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Beratung
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.
Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und ggf. beraten wird
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung
Für die gebotene Dienstleistung kann die Vergütung durch den Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder durch eine Kombination daraus erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche evtl. vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden. Im Vorfeld einer Vermittlung werden alle rechtlich relevanten Kosten transparent offengelegt. Weiterführende Informationen sind im zu schließenden Beratungsvertrag geregelt.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Herausgeber
Bernie Lamparter
Dipl. Betriebswirt (FH) • Bankkaufmann
IHK-Makler-Reg. D-KQ2I-0KWJM-52
Web-Design & Konzeption
Kammerer-Team, Rottweil
www.kammerer-team.de
Fon +49 (741) 8873
Bildnachweis
Foto Hangover96 – Tobias Wertheimer
Profilbild und Seitenkopf – Bernie Lamparter
alle anderen Bilder – ergonoMedia / Panthermedia